Was berechne ich für die Nutzung von „Ausschuss“-Fotos?

Frage einer Fotografin heute: „Was berechne ich für Motive, die bei einer bezahlten Produktion entstanden sind, aber bei der Veröffentlichung nicht verwendet wurden?“

Konkret geht es um den Auftrag einer Food-Buchpublikation, nach der die Fotografin von Porträtierten gefragt wird, ob sie die nicht verwendeten Fotos bekommen könnten. Die Fotografin war sich unsicher, was sie dafür berechnen kann. Ich fragte sie, an welchen Betrag sie denn denke, und sie neigte, wie es häufig vorkommt, dazu, diesen sehr niedrig anzusetzen. Aus der Sicht der Fotografin hatte sie ja schon ein Honorar erhalten und konnte jetzt ein kleines Zusatzgeschäft abschließen.

NutzwertIch gebe den Rat, dabei nicht ans Machen, sondern ans Bewirken zu denken. Was heißt das? Statt seine Kalkulation danach auszurichten, wie viel Arbeitsaufwand oder Zeit man investiert, sollte man immer, besonders aber in einem solchen Fall, berücksichtigen, welchen Nutzen der Kunde daraus zieht.

Möglichkeit 1: Der porträtierte Winzer möchte die Fotos von sich und der Familie für private Zwecke. Er erwartet, dass die Fotografin ihm die Bilddaten schickt. Das ist im privaten Umgang normal, wäre aber für einen Berufsfotografen eine wenig professionelle Verfahrensweise. Eine gute Alternative ist, den Kauf von hochwertig gedruckten Prints anzubieten. Falls er keinen Wert auf Fotoabzüge legt und eher nichts /nur wenig zahlen würde, man den Kontakt aber pflegen möchte, würde ich ein Motiv oder zwei runterrechnen und mit einem Wasserzeichen (Name/Domain des Fotografen) versehen schicken. Da solche Fotos sicherlich umgehend in den sozialen Netzwerken kursieren, sollte man das unbedingt als Werbemöglichkeit für sich nutzen. Damit hat man dann eine klassische Win-Win-Situation: Der Porträtierte kann mit den Fotos bei den anderen Winzern angeben und die möchten sich dann hoffentlich auch von der Fotografin ablichten lassen.

Möglichkeit 2: Der porträtierte Unternehmer will die Fotos kommerziell nutzen. Dann muss man für sich überlegen, ob das Bildmaterial beispielsweise so gut und umfangreich ist, dass er sich einen Auftrag zum Fotografieren einer Imagekampagne/-broschüre einsparen möchte. Hier gilt es natürlich, den Wert der Fotos entsprechend anzusetzen, um sich so weit wie möglich für den Auftrag zu entschädigen, den man andernfalls womöglich bekommen würde. Man verlange also einen reellen Preis. Alles andere schadet nur: dem eigenen Ansehen, dem der Fotografie und der Einkommensentwicklung in der Branche.

Tipp: Das Thema Nutzungsrechte ist nach wie vor aktuell! Man sollte sich also immer (am besten schriftlich per E-Mail) erkundigen, welcher Verwendungszweck vorgesehen ist, und danach den Preis ansetzen.

Mehr praktische Tipps und strategische Orientierung in der aktuellen gerade neu eintreffenden Version meines Buches „Erfolg als Fotograf„.